Bild: Methoden daily

2003-05-15

2003-06-12

Michel Friedman meets Hasso, den Drogenhund.

Ich muss gestehen, daß ich verwirrt bin. Am wenigsten jedoch über den eigentlichen Anlass, der mich nicht einmal im Ansatz fesselt. Wäre Friedman in seiner politischen Heimat als Vertreter des knallharten Prohibitionismus aufgetreten, so wäre es vielleicht ein Posting mehr auf de.soc.drogen wert gewesen.

  1. Das Posting in de.soc.drogen lautete "[DP] Kosher Koksen, bzw. gefillte Fish TNG" und ist eine pure Polemik. Neu für mich war es, das nach wenigen Sekunden die erste Protestmail eintrudelte. Eine freundliche Nachfrage ob der Beschwer blieb bislang aus.
  2. Irgendjemand brachte gestern den Begriff "Drogenmissbrauch" in Umlauf. Je nach Kontext war dieser Begriff seltsam bis schlichtweg falsch. Den Vogel des Tages schoss der Deutschlandfunk ab:

    "Gegen den Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Friedman, wird wegen Drogen-Mißbrauchs ermittelt. "

    Dieser Text ist sinnfrei. Drogenkonsum (-gebrauch, -genuß, -mißbrauch) ist nicht strafbar und daher kein Gegenstand eines Verfahrens. Dankenswerterweise muss man dem DLF eine hohe Reaktionszeit bei der Korrektur zugestehen. Ebenso n24 und die hessenschau, die ähnliche Fehlgriffe nach einem Hinweis korrigierten.
  3. Zur Freiwilligkeit: [12.06.03]
    Zeit Quelle Titel Text
    16:16 dpa Nach Drogenverdacht: Haare von Friedman werden untersucht Friedman sei die Haarprobe am Vortag auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft entnommen worden
    16:29 dpa Nach Drogenverdacht werden Haare von Friedman untersucht Jetzt werden die Haare des Moderators und Politikers auf Rauschgiftspuren untersucht. Ein Berliner Justizsprecher sagte, Friedman sei die Probe gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft entnommen worden, als seine Frankfurter Privat- und Büroräume durchsucht wurden
    17:19 AFP Drogen-Vorwürfe: Polizei analysiert Friedmans Haar Wie der Berliner Justizsprecher Björn Retzlaff mitteilte, wurde bei der Razzia in Friedmans Frankfurter Räumen auch eine Haarprobe genommen, die nun auf mögliche Rauschgiftspuren untersucht wird. Die Haarprobe ließ Friedman nach Retzlaffs Angaben freiwillig nehmen
    17:22 AP Friedman unterzieht sich Drogentest Frankfurt/Main (AP) Zur Aufklärung der gegen ihn erhobenen Drogen-Vorwürfe unterzieht sich der Politiker und Moderator Michel Friedman freiwillig einer Haaranalyse
    18:47 reuters Haarprobe Friedmans soll Aufschluss über Drogenkonsum geben Bei der Durchsuchung sei auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten auch eine Haarprobe genommen worden. Friedman habe das Haar freiwillig herausgegeben
    19:00 DLF Nachrichten Friedman unterzog sich inzwischen freiwillig einer Haaranalyse

    Zur Rechtsgrundlage

    StPO § 81a

    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

    (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

    (3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

    Problemstellung:

  • Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist nicht der Konsum des Michel Friedman. Eine Haaranalyse kann nicht zur Feststellung von Tatsachen beitragen, die sich nicht auf den möglichen Konsum beschränken.
  • Konsum ohne Besitz ist möglich.
  • Zwingende Rückschlüsse vom Konsum auf den Besitz sind nicht möglich.
  • GC/MS-Untersuchungen liefern - auf die Problemstellung bezogen - richtig positive und falsch negative Schlussfolgerungen zur Fragestellung nach dem Konsum. Falsch positive Ergebnisse werden bei Diamorphin et al. gegen Mohnbrötchen diskutiert.
  • Eine GC/MS von Michel Friedmans Haar wird keine Tatsachen feststellen, die etwas zu einer Einstellung des Verfahrens nach §31a BtMG beitragen könnten.
    Fundstelle Text Urteil
    Körner. §29 Rz 1074 "Das [...] Auffinden von BtM-Spuren im Urin [et al.] vermögen nichts darüber auszusagen, wer die verbrauchten BtM dem Körper zuführte, ob der Konsument vor dem Konsum mit den verbrauchten Stroffen einen Eigenvorrat anlegte und wem die Stoffe gehörten. Hat ein Konsument Kokain geschnupft und befindet sich noch Kokain in seinen Schleimhäuten und der Nase, so hat er daran keinen Besitz" KG Berlin, B v 15.6.1988 - (4) 1 Ss 120/88
    Körner. §29 Rz 1076 "Nur wenn BtM-Rückstände noch einen erneuten Konsum erlauben [...] erweist sich der Besitz von BtM-Rückständen als strafbar" LG Berlin, B v 12.11.1984...
    Körner. §29 Rz 1078 "Diese verschiedenen Konsumformen wie [Aufzählung] erfüllen also weder den Tatbestand des Erwerbes noch des Besitzes" BGH, B v 24.11.199...
    Körner. §29 Rz 1080 Konsumgelegenheit, Konsumgemeinschaft
    1098 subjektiver Tatbestand, unbewußter Besitz
    [...]

    Zu möglichen Rechtsfolgen: [Ergänzung vom 15.06.2003,00:10]

      -------- Original Message --------
      Subject: [Drogen] PM 18 Michel Friedman bald ohne Führerschein?
      Date: Sat, 14 Jun 2003 23:01:04 +0200
      From: Tilmann Holzer <holzer@uni-mannheim.de>

      [To: *]

      Verein für Drogenpolitik e.V., Käfertaler Str. 38, 68167 Mannheim Tel./Fax : 0621 - 40 17 267
      email: vorstand@drogenpolitik.org www.drogenpolitik.org

      PRESSEMITTEILUNG Nr. 18

      14.6.2003

      Michel Friedman bald ohne Fahrerlaubnis?

      Sehr geehrter Herr Friedman,

      wie aus den Medien zu entnehmen war, läuft gegen Sie ein Strafermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ob sich dieser strafrechtliche Vorwurf (Besitzdelikt) nachweisen lässt und wie die daraus resultierenden Konsequenzen aussehen, können Sie als Jurist selbst einschätzen. Der Konsum als solches ist bekanntlich nicht strafbar. Unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang (Besitznachweis) ist ihre Fahrerlaubnis in Gefahr. Sollte sich der Besitz nachweisen lassen - auch der von Konsumresten - geht eine Meldung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde (spätestens nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens/Einstellung gem. § 31a BtMG/ Strafbefehl). Nun muss die Straßenverkehrsbehörde eine Überprüfung der Fahreignung gem. §§ 11, 14 Abs.1 Fahrerlaubnisverordnung einleiten, da durch den Umgang mit Betäubungsmitteln erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestehen. Anschließend müssen Sie auf eigene Kosten ihre Drogenabstinenz nachweisen (Haaranalyse o.ä.). Rechtsmittel? - Fehlanzeige!! Sollte der "straffreie" Konsum nachgewiesen werden, muss die Fahreignung gem. §11 i.V.m. Anlage 4 Punkt 9.1 FeV ausgeschlossen werden und die Fahrerlaubnis wird gem. § 46 FeV kostenpflichtig entzogen. Dies würde auch für den Fall zutreffen, wenn der Besitz nicht nachgewiesen werden konnte aber der "straffreie" Konsum - auch der einmalige - eingeräumt wurde. Aus verwaltungsrechtlicher Sicht führt auch der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) dazu, das die körperliche und geistige Fähigkeit ständig unter das erforderliche Maß herabgesetzt wird. Das sich dies aus naturwissenschaftlicher Sicht nicht halten lässt, ist für die Verwaltung ohne Bedeutung, da in der Anlage 4 (Mängelkatalog) keine Unterscheidung zwischen Konsum/Missbrauch/Abhängigkeit gemacht wird. Für Alkohol gibt es diese Unterscheidung. Da sich diese Verfahrensweise nicht mit einem generellen höheren Gefahrenpotenzial für die Verkehrssicherheit begründen lässt, wird diese verwaltungsrechtliche Schiene berechtigter Weise als Doppelbestrafung wahrgenommen. Durch diese verfassungsrechtlich sehr bedenkliche Verwaltungspraxis wurde die Existenz von unzähligen Bürgern zerstört, allein aufgrund der Tatsache des einmaligen Betäubungsmittelkonsums. Damit wird der eigentlich straffreie Konsum über das Verwaltungsrecht de facto bestraft. Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auch unter www.drogenpolitik.org (Führerschein)

      Theo Pütz
      Fachreferent für Drogen und Kraftverkehr

      Verein für Drogenpolitik e.V.
      www.drogenpolitik.org

      e-Mail: verkehrsrecht@drogenpolitik.org

    Personen:

Michel Friedman, [12.06.03] Beschuldigter.

Björn Retzlaff - Pressesprecher der Berliner Justiz ("Auskünfte an Medienvertreter zu Strafverfahren")

Eckart Hild, Rechtsanwalt des Beschuldigten