Weiche Drogen - Harte Realität
von Mathias Schindler
Fast genau eine Stunde nach der AP-Agenturmeldung[1] zum Start von Lebensrausch.com[2] ging eine weitere Meldung über den Thüringer Innenminister über den Draht: "Trautvetter strikt gegen Freigabe weicher Drogen"[3]. Es bietet sich an, diese Meldung einmal zu sezieren.
1. Der Begriff Droge
Als Droge bezeichnen Pharmazeuten[4] jeden Stoff mit einer - wie auch immer gearteten - Wirkung auf den Stoffwechsel des menschlichen Körpers[5]. Diese ursprüngliche Bedeutung läßt sich noch erahnen, etwa beim deutschen Wort "Drogerie" oder dem englischen "drug store". Das griechische Wort "pharmakon" wird sowohl mit "Gift", als auch mit "Arznei" übersetzt. Das einfachste Beispiel dafür ist der Wirkstoff Digitoxin aus dem Roten Fingerhut, der sich einserseits als hervorragendes Mittel erweist, um einen Menschen vom Leben zum Tode zu befördern; anderseits verdanken viele herzkranke Menschen ihr Leben digitoxinhaltigen Medikamenten[6].
Heute wird der Begriff Droge weitaus enger benutzt. Dabei zielt man eher auf den Gebrauch des Stoffes ab als auf den Stoff selbst. Es ist nicht ungewöhnlich, daß Heroin als Droge bezeichnet wird, während Morphium von einer Mehrheit als Medikament eingestuft wird. denn chemisch unterscheiden sich beide Stoffe nur minimal (im Körper wird Heroin nach kurzer Zeit zu Morphin umgewandelt).
Diese Methode geht teilweise so weit, daß der gleiche Stoff je nach Kontext unterschiedlich bezeichnet wird, so etwa beim Start der opioidgestützten[7] Behandlung Drogenabhängiger in Deutschland[8], als die Presse in einem Atemzug von "dreckigem Straßenheroin" sprach und im nächsten Satz von "sauberem Diacethylmorphin".
Selbstverständlich sind auch Alkohol und Nikotin Drogen. Daß diese beiden Stoffe in Deutschland mit geringen Einschränkungen frei erhältlich sind und sozial weitestgehend akzeptiert sind, ändert wenig an der puren Definition des Drogenbegriffes.
2. "weiche Droge"
Da der aktuelle Drogenbegriff nicht nur eine Sachaussage enthält (z.B. "Eine Droge ist ein Stoff mit einer Wirkung auf den menschlichen Stoffwechsel"), sondern auch eine negative Wertung (z.B. "Drogen sind böse"), wird der Gebrauch dieses Wortes zu einem Bekenntnis zur eigenen Meinung. Ob man nun "Rauschgift", "Droge" oder "Betäubungsmittel" sagt, lässt auf das eigene Verhältnis zur Sache schließen[9]. Aus dieser Situation kommt es zu kreativen, aber sinnfreien Wortschöpfungen. Es existiert keine brauchbare Definition des Begriffes "weiche Drogen", weder aus medizinischer, noch aus juristischer Sicht. Cannabis wird vom Gesetzgeber in der gleichen Klasse faktisch illegaler Substanzen geführt. Die Bundesregierung verzichtet aus guten Gründen auf die Trennung von Drogen in "hart" und "weich". Akzeptiert hingegen ist die Unterscheidung zwischen harten und weichen Konsumformen.
3. Legalisierung
Deutschland hat sich in drei Konventionen[10] der UN zu einer bestimmten Drogenpolitik verpflichtet. Dazu gehört auch die Pflicht, bestimmte Drogen zu kontrollieren und den unerlaubten Umgang mit diesen Drogen unter Strafe zu stellen. Dabei wird nicht vorgeschrieben, wie diese Strafe aussehen soll. Der Iran wendet in seiner Ratifizierung als Strafe unter anderem Peitschenhiebe an. Ob nun klassiches Strafrecht angewendet wird oder das Recht über Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken), ist Sache des jeweiligen Staates.
Ebenso besteht keine Pflicht, den Drogenkonsum als solchen zu verbieten. Zwar stehen in Deutschland unter anderem der Erwerb und der Besitz von Drogen unter Strafe, jedoch bleibt der Drogenkonsum als Akt der Selbstschädigung straffrei. Besitz im Sinne des Strafrechts wird weitaus strenger gefasst, als dies umgangssprachlich der Fall ist. Der Joint in der Hand des Konsumenten ist kein Besitz, wenn der Besitzer weiterhin die Verfügungsgewalt (etwa durch seine Anwesenheit) ausübt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird (zurück- und nicht weiterreichen). Der Konsument hätte sich damit nicht strafbar gemacht.
1994 fällte das Bundesverfassungsgericht ein vielbeachtetes Urteil[11] zum Besitz geringer Mengen Drogen, in diesem Fall Cannabis. Seitdem existiert die Mär, dieser Besitz sei auf irgendeine Weise legal. Das ist nicht der Fall. Die Polizei ist weiterhin verpflichtet, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verfolgen und einem Staatsanwalt vorzulegen. Einzig die Staatsanwaltschaft oder ein Richter können unter bestimmten Bedingungen von einer weiteren Strafverfolgung absehen.
4. "Haschisch ist nun einmal eine Einstiegsdroge», begründete Trautvetter seine ablehnende Haltung"
Ebenfalls aus dem Dunstkreis der Wertungsumdeutungen von Begriffen stammt "Einstiegsdroge". Das Ziel hierbei ist, die Gefährlichkeit anderer Stoffe als Grundlage für die Beweisführung der Gefährlichkeit eines Stoffes zu wählen. Während durch die Verknüpfung "Haschisch" = "weiche Droge" = "ungefährlich" jenes Maß an Unrechtsbewußtsein entsteht, das die Prohibition zu untergraben droht, versucht man durch den Verweis auf stereotype Drogenkonsumentenkarrieren Cannabis als Ursache weiterführender Probleme zu markieren. Die Aussage, daß die meisten Drogentoten einmal in ihrem Leben gekifft haben, dürfte zutreffen. Sie ist gleichzeitig jedoch ein statistischer Taschenspielertrick, wenn man jene Menschen unterschlägt, die trotz ein- oder mehrmaligen THC-Konsums nicht den Drogen zum Opfer gefallen sind. Die Studie von Dr. Dieter Kleiber zum Drogenkonsumverhalten Jugendlicher, die der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte, kam 1998 zu dem folgenden Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar."[12]
5. „Zudem sei zu befürchten, dass regelmäßige Konsumenten dazu verleitet würden, die Drogen häufiger oder in größeren Dosen zu verwenden.“
Innenminister Trautvetter schneidet hier die Frage an, in welchem Zusammenhang die Konsumhäufigkeit und die Konsummenge zu der Legalität einer Droge stehen. Er beschränkt diese Frage auf den Kreis derer, die sich bereits für den regelmäßigen Konsum entschieden haben. Wer regelmäßig konsumiert, hat also bereits die Risiken einer strafrechtlichen Verfolgung abgewogen oder er/sie ignoriert sie vollständig. Im letzteren Falle würde eine Legalisierung augenscheinlich nichts ändern.
In den Niederlanden ist Cannabis, entgegen einiger Mythen, weiterhin illegal mit dem Unterschied, daß dort seit 1976 die Polizei angehalten ist, den privaten Erwerb und Konsum zu dulden. Ebenso ist der Betrieb von Läden geduldet, in denen Cannabis verkauft wird. Seit dem Beginn dieser Regelung kam es zu keinen Änderungen im Konsumverhalten der jeweiligen Jugend, die nicht auch in den Staaten zu beobachten waren, in denen das Verbot von Cannabis mittels polizeilicher Maßnahmen durchzusetzen versucht wird.
6. „Bei einer Legalisierung bestimmter Rauschmittel sei zu erwarten, dass die Hemmschwelle für Erstkonsumenten sinke.“
Es gibt genug Gründe, nicht zum Joint zu greifen. Neben gesundheitlichen Risiken, die etwa durch den Tabak verursacht werden und dem Verzicht aus finanziellen Gründen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zu Entspannung, die ohne den Konsum von Drogen auskommen. Abgesehen von der Fragwürdigkeit der abschreckenden Wirkung des aktuellen Verbotes, stellen sich auch Fragen zur pädagogischen Wirkung. Der Reiz des Verbotenen dürfte ähnlich viele Menschen dazu bewogen zu haben, einen Glimmstengel oder einen Joint in die Hand genommen zu haben. Was für eine Gesellschaft wäre es, die sich nur deshalb nicht abschlachtet, weil Totschlag staatlicherseits untersagt ist?
7. „Schon jetzt seien 60 Prozent der Verkehrstoten an den Wochenenden junge Leute, die sich nach Alkohol- oder Drogenkonsum ans Steuer setzten. Dieser Entwicklung müsse entgegengewirkt werden.“
Diesem Satz kann man nur uneingeschränkt zustimmen. Offen bleibt, wie dies erreicht werden soll. Es wäre interessant gewesen, wenn der Innenminister hier die Zahl der Verkehrstoten nach legalen und illegalen Substanzen geteilt aufgelistet hätte. Nimmt man die Zahlen aus dem Jahre 2001 für sein Bundesland Thüringen, so steht es 30 (Alkohol) zu 1 (andere Betäubungsmittel)[13]. In diesen Zahlen ein Argument zu sehen, daß sich auf die Legalisierung weiterer Drogen anwenden läßt, verwundert.
Auf jeden Fall handelt es sich hier um ein Problem, das nicht mit den Mitteln des Strafrechts gelöst werden kann. Wer verhindern will, daß sich junge Menschen nach einem Disko-Besuch betrunken hinter das Steuer setzen und ihre Begleiter oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden, wird möglicherweise nicht um die Einrichtung von Nachtbussen oder subventionierten Anruf-Sammel-Taxen umherkommen, die einen sicheren Heimweg für die Partygeneration gewährleisten. Das Kostenargument eignet sich jedenfalls nicht für eine Ablehnung dieser Forderung angesichts der Toten und Verkrüppelten, die die bisherige Situation gefordert hat.
Mathias Schindler
lebt und studiert in Frakfurt und ist froh, daß seine Verkehrsbetriebe 6 Nachtbuslinien anbieten
[1]- Associated Press (AP) ist eine amerikanische Presseagentur, die auch in deutscher Sprache in Deutschland Dienste anbietet. Internet: http://www.ap.org/ oder http://www.ap-online.de/
[2] http://de.news.yahoo.com/030821/12/3lidz.html
[3] http://de.news.yahoo.com/030821/12/3lir1.html
[4] Hier: Ausbildungsberuf Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in: http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/P/kurz_B8553103.html
[5] Definition der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen: http://www.dhs.de/basis/sucht.htm
[6] http://www.giftpflanzen.com/digitalis_lanata.html
[7] Ein Opioid ist ein Stoff, der im menschlichen Körper an Opioidrezeptoren (die sich vorwiegend im Gehirn befinden) andockt. Rezeptoren spielen eine wertvolle Rolle bei der Übermittlung von Nachrichten im menschlichen Körper. Es gibt körpereigene Opioide, die sogenannten Endorphine, die unter anderem sexuell anregend sind und einen anregenden Einfluss auf die Stimmung haben.
[8] Seit September 2002 existieren auch in Deutschland Projekte zur Behandlung von Drogenabhängigen, die bisher nicht in das Drogenhilfesystem integriert werden konnten. http://www.heroinstudie.de
[9] Dieses Phänomen ist nicht auf Drogen beschränkt. Vor Willy Brandts neuer Ostpolitik konnte man in Westdeutschland die politische Meinung einer Person erraten, je nachdem, ob sie zur DDR nun DDR, "Ostzone", SBZ oder "die sogenannte DDR" sagte. Die Verwendung des "falschen" Begriffes resultierte nicht selten in heftigem Streit.
[10] http://www.uni-wuerzburg.de/dfr/bv090145.html
[11] http://www.unodc.org/unodc/de/un_treaties_and_resolutions.html
[12] http://www.cannabislegal.de/argumente/contra.htm#einstieg
[13] http://www.thueringen.de/de/tim/aktuell/presse/02750/print.html
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