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2003-10-08 |
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Spaziergänge im Blätterwald Frankfurt ist eine wunderbare Messestadt. Mit ein wenig Planung wäre es grundsätzlich möglich, den täglichen Nahrungsbedarf durch den dauerhaften Besuch aller möglichen und unmöglichen Messen zu besuchen. Der Deal geht so: Man interessiert sich für sie und sie (Aussteller, Veranstalter, etc.) füttern dann einen. Meinen ersten Messetag auf der Buchmesse widmete ich meinem Lieblingsthema "Gesetze im Internet".
Nette Frau am Stand, die nach einer Weile anfing, über die anderen Anbieter abzulästern.. "Wir liefern nur die Technik, der Content kommt von außen". Ihre Demonstrations am Stand (Notebook mit WLAN, ob das wohl gesichert ist?) ging mehrfach schief. Irgendwann schaffte es sie dann aber, sich im System anzumelden. Weil sie gemerkt haben, daß Zeichenerkennung nicht funktioniert, haben sie eine Duallösung: Bitmap-Scan mit hinterlegter OCR-Simulation. XML-DTDs für Gesetzestexte hält sie für Geschäftsgeheimnisse.
Juris bietet eine Hybridvariante an. Buchschuber mit 11 Bänden und einer repräsentativen Auswahl des Bundesrechts mit online-Aktualisierung. Wer ein Buch kauft, hat ein einjähriges Abo. Diese Kopplung ist so restriktiv, daß das Weiterverkaufen des Buches den Verlust des Abos bedeutet. Die Personen bei der Präsentation dieses Lösung kamen aus dem Marketing und Management. Inhaltliche Nachfragen brachten immerhin zutage, daß man wohl die Technik "mal schnell aus dem Boden gestapft" habe. Frames und javascript werden eingesetzt, weil es a) Alle tun und b) man das nicht genau sagen könne. Barrierefreiheit im Zugang zu dem Onlineangebot sei nicht beabsichtigt.
XML-DTDs gelten auch hier als Geschäftsgeheimnis. Im Übrigen sei das Werk für Praktiker. Was das heißt, kann man im Selbstversuch beobachten. Wer etwa den BtMG-Anhang aufruft, wird von einem etwa 3000- bis 4000 Pixel breiten Scan des BtMG-Anhanges aus der 15. BtMÄndV begrüßt. Wie man dortrein die nachfolgenden Änderungen einarbeiten will (Schnipselcollage?), ist mir schleierhaft. Außerdem fällt störend auf, daß man hier wohl Gesetzestexte als Privateigentum begreift. Frames und weitere userfeindliche Maßnahmen inbegriffen.
Im ersten Satz wurde mir noch versprochen, man habe das komplette Bundesrecht online. "Naja, 99,99%", wurde dem fragenden Blick entgegengehalten. Auf meiner Suche nach den 0,01% schlage ich das Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -vor. Treffer? Keine. Vielleicht in ein paar Monaten einmal. Nungut, das kann ja passieren. Aber wie wäre es mit dem BtMG?
Soviel zu den 0.01%. Nein, den Satz "ach, dieser oder jener Paragraph ist eh nervig. Wir haben das mal gestrichen" habe ich noch nicht gehört. Er würde mich nicht mehr irritieren. |